Rechtsprechung
   BAG, 26.07.1972 - 4 AZR 430/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,2064
BAG, 26.07.1972 - 4 AZR 430/71 (https://dejure.org/1972,2064)
BAG, Entscheidung vom 26.07.1972 - 4 AZR 430/71 (https://dejure.org/1972,2064)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 1972 - 4 AZR 430/71 (https://dejure.org/1972,2064)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1972,2064) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschäftsstellenverwalter - Schriftgutverwaltung - Registraturtätigkeit

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 515/54

    Änderung des Klagegrundes - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe - Nachprüfung

    Auszug aus BAG, 26.07.1972 - 4 AZR 430/71
    Das Landesarbeitsgericht wird bei der noch erforderiicnen ande1weiten Verhandlung zu prüfen haben, ob die Klägerin /er gutung nach VergGr VI b BAT unter dem Gesichtspunkt der 11- gv0 ] dortselbst beanspruchen kann Dem steht Nr. 1 der /ooemerkungen zu allen Vergütungsgruppen nicht entgegen Denn die überwiegend auszuubendo Tätigkeit der Klägerin wird duren Keine besondere Fallgruppe der VergGr VII oder VI b BAT erfaßt Zwar ist nicht auszuschließen, daß die Klägerin mit einem Teil der Tätigkeit die Fallgr 22 der VergGr VII BAT (Vorsteher von Kanzleien, mindestens fünf Kanzleikrafte) erfüllt, aber die Vollziehung und Absendung von Eintragungsmittellungen, die allen falls hierhin gerechnet werden können, machen unstreitig nur 20 % der Gesamtfcatigkeit der Klägerin aus Damit steht aber fest, daß die übrigen im unstreitigen Tatbestand angeführten Tei3- Latigkeiten, die als Aufgaben eines Grundbuchführers zusammenzubewerten sind, als überwiegend auszuubende Tätigkeit im Sinne der §§ 22, 23 BAT unter die jeweils ersten - allgemeinen - Fallgruppen der VergGr VIII, VII, VI b BAT fallen können Da die Klägerin Vergütung nach der VergGr VI b BAT begehrt, ist inre überwiegende Tätigkeit unter dem Gesichtspunkt der Fallgr 1 dortselbst vom Landesarbeitsgericht im Rahmen seines BeurteilungsSpielraums (BAG 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 T0A)noch zu prüfen und zu bewerten.
  • BAG, 22.03.1978 - 4 AZR 612/76

    Geschäftsstellenverwalter - Verwaltung von Schriftgut - Mittlerer Dienst -

    Insoweit leistet die Klägerin jedoch Dienste einer Registraturangestellten (vgl. BAG AP Nr. 58 zu §§ 22, 23 BAT), für die es auch für die Gerichte anwendbare spezielle tarifliche Tätigkeitsmerkmale gibt (vgl. VergGr. VII BAT Pallgruppe 10, VergGr. VI b BAT Pallgruppe 40 sowie VergGr. V c BAT Pallgruppe 10); dagegen sind im übrigen, wie das Landesarbeitsgericht in soweit zutreffend annimmt, in Ermangelung der Anwendbarkeit der speziellen Tätigkeitsmerkmale für gerichtliche Geschäftsstellenverwalter die Tätigkeitsmerkmale der jeweils ersten, allgemeinen Pallgruppen für den Verwaltungsdienst heranzuziehen.
  • BAG, 17.01.1973 - 4 AZR 85/72

    Schriftgutverwaltung - Registraturtätigkeit - Schriftsätze - Akten - Fertigung

    V c BAT oder VI b BAT unter dem Gesichtspunkt der jeweiligen Fallgruppen 1 beanspruchen kann (vgl. den insoweit gleichgelagerten Fall im Urteil des Senats vom 26. Juli 1972 - "4 AZR 43o/71 - demnächst AP Nr. 58 zu §§ 22, 23 BAT).
  • LAG München, 08.02.2008 - 10 Sa 751/07

    Eingruppierung einer Musiklehrerin

    Auch ist der Gesamtzusammenhang der Regelungen ein wichtiges Auslegungskriterium (vgl. BAG vom 05.07.2006 - AP Nr. 103 zu §§ 22, 23 BAT "Lehrer"; BAG vom 05.03.1997 - AP Nr. 58 zu §§ 22, 23 BAT "Lehrer").
  • LAG Hamm, 07.12.1989 - 4 Sa 753/88

    Zulässigkeit von Feststellungsklagen in Eingruppierungsprozessen;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Sachsen, 06.07.1995 - 3 Sa 1025/94

    Tarifliche Einordnung eines habilitierten Ordinarius für Medizin an einer

    Die Unterstellung "durch ausdrückliche Anordnung" muß zwar in eindeutiger Weise erfolgen, kann aber zum Beispiel auch durch eine Dienstanweisung, durch sonstige Verfügungen, durch einen Geschäftsverteilungsplan oder durch eine Satzung erfolgen (vgl. BAG, Urteil vom 24.02.1982 - 4 AZR 387/79 - in AP Nr. 58 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 16.09.1998 - 10 AZR 275/97
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (statt vieler: BAG Urteil vom 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - AP Nr. 44 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, m.w.N.; zuletzt BAG Urteil vom 5. März 1997 - 4 AZR 390/95 - AP Nr. 58 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht